Zwangsumsiedler aus dem Westerwald und Nassau nach Ostpreußen
Menschen aus unserer Heimat Westerwald und Nassau waren durch Abgabenbelastungen oder sonstigen Repressalien verarmt und somit gezwungen, den dornigen Weg in ein leeres Ostpreußen zu gehen und auszuwandern. „Zuerst kam das Vieh, dann der Mensch“ heißt es in der Dokumentation eines Ostpreußens.
Im Inhalt des Buches finden wir alle Namen der Auswanderer und teilweise auch die ihrer Vorfahren. Diese Informationen wurden aus den hiesigen Kirchenbüchern entnommen. Außerdem finden wir Beiträge von Menschen, die in andere Länder zogen, wie z. B. von der Familie Goebel aus Sao Paulo in Brasilien, denen 1945 die Flucht gelungen war.
Es folgt noch ein Auszug aus einem Tagebuch, das an einigen Stellen etwas unleserlich war. Diese Aufzeichnungen stammen höchstwahrscheinlich aus der Hand eines Heinrich Kraus oder Krause, der scheinbar um 1717/18 aus Münchhausen/DK in den Kreis Gumbinnen kam. Diese lebendige Kunde reichte noch bis zu seiner Tochter Anna Regina Kraus zurück, die 1728 geboren wurde und 1805 verstarb. Trotz ihres hohen Alters, soll sie, laut der weiteren Überlieferung, eine geistesfrische Frau gewesen sein.
Die Vokation lautete so:
„Wir, Friedrich Wilhelm von Gottes Gnaden, König von Preußen,
Markgraf zu Brandenburg, des Heiligen römischen Reiches Erzkämmerer
und Churfürst, tun kund und fügen hiermit zu wissen, dass, nachdem
die Notwendigkeit erfordert die Stelle eines Predigers bei der
neuen evangelisch-reformierten Kirche, so wir mit göttlicher Hilfe
und zu seines heiligen Namens Ehre im nächst bevorstehenden Jahr in
Lithauen anzulegen und zu stiften Vorhabens sind, mit einem guten
und erbaulichen Subjekt zu besetzen und uns dann hierbei des
Würdigen und Wohlgelehrten Gottfried Petri, bisherigen
Oberpredigers zu Ewersbach im Nassau-Dillenburgischen,
Geschicklichkeit, ehrbares Leben und Wandel in Sonderheit gerühmt
worden, wir uns entschlossen, ihn zum Hof- und Prediger bei
gemeldeter Gemeinde anzunehmen und zu bestellen.
Die bemerkenswerteste Ausnahme von dieser Regel machte die nächste Umgebung von Königsberg. Der Königsberger Landkreis gehörte nämlich teils zur Städtischen, teils zur Schlossinspektion Königsberg, teils zur Inspektion Schaaken. Zu der ersten gehörten die Kirchen südlich vom Pregel, zur Schlossinspektion die Kirchen Arnau, Heiligenwalde, Juditten, Neuhausen, Quednau, Schönwalde, zur Inspektion Schaaken die Kirchen Schaaken, Powunden und Postniken.
Die reformierten Kirchen Ost- und Westpreußens standen früher unter drei Inspektionen, Königsberg, Elbing und Danzig, von welchen die Elbingsche teils zu Ost-, teils zu Westpreußen gehörte. Zur reformierten Inspektion Königsberg gehörten folgende Kirchen: die Burgkirche, die polnische Kirche und das königliche Waisenhaus zu Königsberg, ferner die Kirchen zu Pillau, Memel, Tilsit, Insterburg, Döhnhofstädt und die französisch reformierte Kirche zu Königsberg.
In Siegen war über Alledem der Zustand ein wahrhaft unerträglicher
geworden. Die Irrfahrten im Ausland, die Denkschriften und
Proklamationen, die Gesandtschaften und die Rechtsgutachten, die
Geschenke und Orden und was sonst noch aufgewandt worden war, um
den Erbprätensionen Anhänger, Fürsprecher und Protektoren zu
gewinnen, hatten die Steuerkräfte des Ländchens weit überstiegen.
Die sonst so geduldige Bevölkerung fing an, schwierig zu werden.Der
Prinz hatte bei ein paar Bankiers ein Darlehen aufgenommen und
mehrere Dörfer dafür verpfändet.
Die armen Bauern sollten nun auch noch diese Schuldverzinsen und
tilgen, während sie schon an Schätzungen das Zehnfache zu zahlen
hatten, als unter Franz Desiree. Blieb aber ein Dorf im Rückstand,
so wurden der Schulze oder die Vorsteher so lang ins Gefängnis
geworfen, bis der Rückstand abgeführt war. Vor allem wurde die
Disziplinar-, Kriminal- und Polizei-Strafgewalt zu Gelderpressungen
missbraucht. Der Prinz legte seinen Beamten schier mehr Strafen an
Geld auf, als sie festen Gehalt bezogen.
Auch wurden eine Menge Verordnungen erlassen, die den
Gewerbebetrieb willkürlich beschränkten und die Gewissensfreiheit
antasteten. Man kann sich diese sinnlosen Verfügungen gar nicht
anders erklären, als dass sie erlassen wurden zu dem Zwecke,
Zuwiderhandlungen zu provozieren und aus deren Bestrafung Geld zu
gewinnen. Diese Vermutung wurde durch eine ganze Reihe schreiender
Tatsachen bestätigt; z. B. Hüttenbesitzer Achenbach in Siegen hatte
gegen eine neue Polizei-Verordnung über den Hüttenbetrieb
verstoßen. Er wurde in das Gefängnis geworfen.
Seine Frau, die gerade in den Wochen lag, bat um Freilassung,
allein letztere konnte sie, obgleich es sich um eine höchst
unschädliche Kontravention gegen eine unvernünftige
Polizeivorschrift handelte, nicht billiger erkaufen als um 1000
Thaler Strafe an das landesherrliche Ärar.
Solche Fälle sind zu Dutzenden in den Akten beurkundet. In dieses
Elend warf ein noch unaufgeklärtes Ereignis seine schwarzen
Schatten. Es bedeutete den Untergang des Siegener Hauses.
Das Buch:
Autor: Manfred Fay
ISBN: 978-3-86424-056-0.
Buch: Hardcover
Einband: Leinen.
184 Seiten.